Rechtsanwaltskanzlei Andreas § Heilmann

Nebentätigkeiten für Beamte: Was ist erlaubt und was nicht?

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Nebentätigkeiten für Beamte: Was ist erlaubt und was nicht?

Als spezialisierte Anwaltskanzlei mit Sitz in Speyer beraten wir regelmäßig Beamte, die neben ihrem Hauptberuf einer weiteren Tätigkeit nachgehen möchten. Die gute Nachricht: Grundsätzlich ist eine Nebentätigkeit für Beamte erlaubt – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Dienstherr muss in den meisten Fällen zustimmen, und es gelten strenge Regeln, um Interessenkonflikte und die Beeinträchtigung der Haupttätigkeit zu vermeiden. Wir erklären, was erlaubt ist, wo Grenzen gesetzt werden und welche rechtlichen Fallstricke es zu beachten gilt.

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Zulässige Nebentätigkeiten für Beamte – was der Gesetzgeber erlaubt

Das Beamtenrecht unterscheidet zwischen genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Nebentätigkeiten. Genehmigungsfrei sind Tätigkeiten wie das Verfassen wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten, ehrenamtliches Engagement oder bestimmte Tätigkeiten im privaten Bereich. Sobald jedoch Einkünfte erzielt werden – sei es durch eine selbstständige Tätigkeit, eine Beschäftigung in der Privatwirtschaft oder durch eine Beteiligung an einem Unternehmen – ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich. In unserer Kanzlei in Speyer beraten wir individuell dazu, ob Ihre geplante Nebentätigkeit genehmigungspflichtig ist oder nicht.

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Was bei Nebentätigkeiten für Beamte verboten ist – typische Fehler vermeiden

Nicht jede Nebentätigkeit ist mit dem Beamtenstatus vereinbar. Verboten sind unter anderem Tätigkeiten, die mit den dienstlichen Aufgaben kollidieren oder die Unparteilichkeit des Beamten gefährden könnten. Auch zeitlicher Umfang spielt eine Rolle: Die Nebentätigkeit darf den Beamten nicht über Gebühr beanspruchen – eine Obergrenze von durchschnittlich acht Wochenstunden gilt hierbei als Richtschnur.

Besonders heikel wird es, wenn ohne Genehmigung gearbeitet wird oder Tätigkeiten verschwiegen werden. In unserer Speyerer Kanzlei erleben wir oft, dass hier aus Unwissenheit Fehler passieren – mit zum Teil gravierenden Folgen für die Beamtenlaufbahn.

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Beratung zu Nebentätigkeiten für Beamte – Ihre Kanzlei in Speyer hilft weiter

Wer als Beamter über eine Nebentätigkeit nachdenkt, sollte frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Wir von der Kanzlei Heilmann in Speyer helfen Ihnen dabei, Ihre Pläne rechtssicher umzusetzen. Ob es um die Prüfung der Genehmigungspflicht geht, die Erstellung eines Antrags oder die rechtliche Bewertung möglicher Risiken – wir stehen an Ihrer Seite. Unsere Erfahrung zeigt: Eine fundierte rechtliche Einschätzung schützt nicht nur vor disziplinarrechtlichen Konsequenzen, sondern sorgt auch für Klarheit und Sicherheit auf dem beruflichen Weg.

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FAQ – Nebentätigkeiten für Beamte

Nein. Bestimmte Tätigkeiten, etwa im Ehrenamt oder künstlerischen Bereich, sind genehmigungsfrei. Für entgeltliche Tätigkeiten ist meist eine Genehmigung erforderlich.

Dies kann disziplinarrechtliche Folgen haben – bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Wir empfehlen eine vorherige rechtliche Beratung.

Maximal acht Stunden pro Woche gelten als zulässig, solange die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt wird.