Rechtsanwaltskanzlei Andreas § Heilmann

Gewerbesteuer und Umsatzsteuer: Wo liegen die Unterschiede?

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Gewerbesteuer und Umsatzsteuer: Wo liegen die Unterschiede?

Die deutsche Steuerlandschaft ist für viele Unternehmer komplex – besonders wenn es um die Begriffe Gewerbesteuer und Umsatzsteuer geht. Beide Steuerarten betreffen Unternehmen, haben aber unterschiedliche Zwecke, Grundlagen und Auswirkungen. Als erfahrene Anwaltskanzlei mit Sitz in Speyer erklären wir Ihnen, worauf es ankommt und wie Sie steuerliche Stolperfallen vermeiden.

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Gewerbesteuer: Die Steuer auf den Gewerbebetrieb

Die Gewerbesteuer betrifft alle gewerblich tätigen Unternehmen – vom kleinen Handwerksbetrieb bis zur großen Kapitalgesellschaft. Sie wird auf den Gewinn des Unternehmens erhoben, wobei bestimmte Freibeträge und Hinzurechnungen gelten. Anders als bei der Einkommensteuer wird die Gewerbesteuer nicht vom Finanzamt, sondern von der jeweiligen Gemeinde festgelegt und erhoben.

In Speyer zum Beispiel kann der sogenannte Hebesatz darüber entscheiden, wie hoch die Gewerbesteuerlast ausfällt. Als Kanzlei vor Ort kennen wir die spezifischen Gegebenheiten und helfen unseren Mandanten, ihre Steuerlast rechtssicher und effizient zu kalkulieren.

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Umsatzsteuer: Die Steuer auf den Umsatz

Während sich die Gewerbesteuer auf den Gewinn bezieht, ist die Umsatzsteuer eine Steuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Sie wird in der Regel auf jede ausgestellte Rechnung aufgeschlagen und anschließend an das Finanzamt abgeführt – meist monatlich oder vierteljährlich.

Besonders wichtig ist hier die Unterscheidung zwischen Umsatzsteuerpflicht und Vorsteuerabzug. Unternehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, die gezahlte Umsatzsteuer für betriebliche Ausgaben als Vorsteuer zurückzuholen.

Ein komplexes System, bei dem wir Sie als Steuer- und Rechtsberater aus Speyer gerne unterstützen.

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Gewerbesteuer und Umsatzsteuer: Unterschiede in der Abwicklung

Ein zentraler Unterschied liegt in der Verwaltung: Die Gewerbesteuer wird durch die Kommune geregelt, während die Umsatzsteuer durch das Finanzamt kontrolliert

 

wird. Auch die Bemessungsgrundlagen unterscheiden sich deutlich. Bei der Gewerbesteuer ist es der Gewinn, bei der Umsatzsteuer der Nettoumsatz.

Zudem unterliegen nicht alle Unternehmen automatisch der Gewerbesteuer. Freiberufler wie Ärzte oder Rechtsanwälte sind davon befreit. Die Umsatzsteuer betrifft hingegen nahezu alle unternehmerischen Tätigkeiten – unabhängig von der Rechtsform.

Wir in unserer Kanzlei in Speyer legen großen Wert darauf, Mandanten diese Unterschiede klar und praxisnah zu erklären. Nur wer beide Steuerarten versteht, kann fundierte unternehmerische Entscheidungen treffen.

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Risiken vermeiden – mit rechtssicherer Beratung aus Speyer

Fehler bei der Umsatzsteuer können schnell zu teuren Nachzahlungen führen. Gleiches gilt für falsche Angaben bei der Gewerbesteuer, insbesondere wenn Hinzurechnungen oder Kürzungen nicht korrekt berücksichtigt werden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre steuerlichen Pflichten korrekt zu erfüllen und gleichzeitig Ihre Rechte bestmöglich auszuschöpfen.

Als erfahrene Kanzlei in Speyer begleiten wir Unternehmen jeder Größe bei der steuerlichen Gestaltung und vertreten Sie bei Bedarf auch gegenüber Finanzbehörden. Denn unser Ziel ist es, Sie vor unnötigen Belastungen und bürokratischen Fallstricken zu schützen – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr Geschäft.

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FAQ – Häufige Fragen zu Gewerbesteuer und Umsatzsteuer

Die Gewerbesteuer wird auf den Gewinn eines Unternehmens erhoben, die Umsatzsteuer hingegen auf den Umsatz – also den Erlös aus Verkäufen und Dienstleistungen.

Nein. Freiberufler sind beispielsweise von der Gewerbesteuer befreit, jedoch in der Regel umsatzsteuerpflichtig.

Der genaue Hebesatz wird von der Stadt Speyer festgelegt. Wir beraten Sie gern individuell dazu, wie sich dieser auf Ihr Unternehmen auswirkt.