Rechtsanwaltskanzlei Andreas § Heilmann

Befristeter Arbeitsvertrag: Was ist erlaubt und was nicht?

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Befristeter Arbeitsvertrag: Was ist erlaubt und was nicht?

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist eine häufig genutzte Möglichkeit in der Arbeitswelt. Doch was dürfen Arbeitgeber dabei überhaupt vereinbaren und welche Rechte haben Arbeitnehmer? In diesem Blogbeitrag erläutern wir, was bei einem befristeten Arbeitsvertrag erlaubt ist und was nicht. Unsere Kanzlei in Speyer steht Ihnen gerne zur Seite, wenn Sie rechtliche Fragen zu diesem Thema haben.

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Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag?

Ein befristeter Arbeitsvertrag unterscheidet sich von einem unbefristeten Arbeitsvertrag dadurch, dass er eine feste Laufzeit hat. Der Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn die vereinbarte Frist abläuft. Es gibt jedoch strenge gesetzliche Regelungen, die Arbeitgeber bei der Befristung beachten müssen. Insbesondere muss der Grund für die Befristung klar und rechtlich zulässig sein.

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Welche Gründe sind für eine Befristung erlaubt?

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann nur unter bestimmten Voraussetzungen abgeschlossen werden. Erlaubt sind zum Beispiel Befristungen aufgrund von Projektarbeiten oder saisonalen Schwankungen. Ebenso ist es zulässig, einen Vertrag zu befristen, wenn der Arbeitnehmer in einem vertretungsbedürftigen Bereich arbeitet. Auch eine Befristung zur Probe oder zur Abwendung von Arbeitslosigkeit ist möglich. Es ist jedoch wichtig, dass der Arbeitgeber einen legitimen Grund für die Befristung nachweisen kann.

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Was ist bei der Befristung eines Arbeitsvertrages nicht erlaubt?

Nicht jeder Grund rechtfertigt eine Befristung. So darf ein Arbeitgeber nicht einfach einen Arbeitsvertrag befristen, nur um die Vorteile eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zu umgehen. Eine häufige und unzulässige Praxis ist die sogenannte „Kettenbefristung“, bei der ein Arbeitsvertrag immer wieder verlängert wird, ohne dass der Arbeitgeber eine sachliche Begründung für die Befristung liefert.

 

Diese Praxis ist rechtlich problematisch und kann zu einer Umwandlung des befristeten in einen unbefristeten Arbeitsvertrag führen.

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Ihre Rechte als Arbeitnehmer bei einem befristeten Arbeitsvertrag

Auch wenn Ihr Arbeitsvertrag befristet ist, genießen Sie als Arbeitnehmer gewisse Rechte. Dazu gehört unter anderem, dass Sie nach Ablauf der Befristung nicht ohne Entschädigung aus dem Vertrag entlassen werden dürfen, falls keine Verlängerung erfolgt. Zudem haben Sie Anspruch auf die gleichen Arbeitsbedingungen wie unbefristet angestellte Mitarbeiter. Sollte die Befristung unrechtmäßig sein, haben Sie die Möglichkeit, gegen die Befristung vorzugehen und auf eine unbefristete Anstellung zu klagen.

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FAQ zu Kündigung erhalten – was nun? Erste Schritte für Arbeitnehmer

Nein, eine Verlängerung ist nur dann zulässig, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Eine Kettenbefristung ist rechtlich problematisch.

Ein befristeter Arbeitsvertrag darf in der Regel bis zu zwei Jahre dauern. Längere Befristungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig.

Wenn die Befristung unrechtmäßig ist, kann der Vertrag als unbefristet angesehen werden. Sie haben dann Anspruch auf eine Festanstellung.