Rechtsanwaltskanzlei Andreas § Heilmann

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Warum sie so wichtig sind

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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wichtiger denn je

In unserem Alltag begegnen wir immer wieder Mandanten, die denken, es sei noch zu früh, sich mit Themen wie der Vorsorgevollmacht oder der Patientenverfügung auseinanderzusetzen. Doch genau das Gegenteil ist der Fall. Unfälle, Krankheiten oder ein plötzlicher Schicksalsschlag können jeden treffen – unabhängig vom Alter. Ohne entsprechende Regelungen stehen Angehörige oft vor großen rechtlichen Hürden, wenn sie im Ernstfall Entscheidungen treffen müssen. Als Ihre Anwaltskanzlei in Speyer möchten wir Sie umfassend darüber informieren, warum diese beiden Dokumente so bedeutend sind – und wie Sie sich rechtlich absichern können.

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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wer entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können?

Eine der häufigsten Fragen, die wir in unserer Kanzlei in Speyer hören, ist: „Was passiert, wenn ich plötzlich nicht mehr selbst entscheiden kann?“ Ohne eine Vorsorgevollmacht wird vom Gericht ein Betreuer bestimmt – und das ist nicht automatisch der Ehepartner oder ein Familienmitglied. Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie selbst fest, wer in Ihrem Namen handeln darf – sei es in finanziellen, rechtlichen oder persönlichen Angelegenheiten.

Die Patientenverfügung hingegen regelt medizinische Entscheidungen, etwa ob lebensverlängernde Maßnahmen ergriffen werden sollen. Beides zusammen gibt Ihnen und Ihren Angehörigen die Sicherheit, dass Ihre Wünsche respektiert und umgesetzt werden – auch wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: So erstellen wir sie individuell für Sie

Wir bei der Kanzlei Heilmann in Speyer setzen nicht auf Lösungen von der Stange. Jeder Mensch ist anders – und genau so individuell gestalten wir auch Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Im persönlichen Gespräch klären wir Ihre Vorstellungen, beantworten alle Fragen und entwickeln gemeinsam eine rechtssichere und praktikable Lösung.

 

Besonders wichtig ist uns dabei, dass Sie sich mit Ihrer Entscheidung wohlfühlen. Wir erklären Ihnen verständlich, was jedes einzelne Dokument bedeutet, und achten darauf, dass keine rechtlichen oder inhaltlichen Lücken entstehen. Damit Sie und Ihre Angehörigen im Ernstfall nicht mit Unsicherheiten konfrontiert sind.

 

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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Ihr rechtlicher Schutz beginnt jetzt

Es gibt keinen „richtigen“ Zeitpunkt, um sich um eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu kümmern – außer: jetzt. Wer frühzeitig handelt, schützt sich selbst und seine Familie. In unserer Kanzlei in Speyer erleben wir immer wieder, wie erleichtert unsere Mandanten sind, wenn sie diesen Schritt gegangen sind.

Ob jung oder alt – es lohnt sich, rechtzeitig vorzusorgen. Wir begleiten Sie dabei mit Erfahrung, Fingerspitzengefühl und juristischer Expertise. Vereinbaren Sie gerne einen Termin – persönlich, vertraulich und individuell auf Ihre Lebenssituation abgestimmt.

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FAQ: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Die Vorsorgevollmacht regelt, wer für Sie Entscheidungen trifft, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Die Patientenverfügung bestimmt, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen gewünscht oder abgelehnt werden.

Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend erforderlich, kann aber in bestimmten Fällen sinnvoll sein – etwa bei umfassenden Vermögensregelungen. Wir beraten Sie dazu individuell.

Grundsätzlich ist sie in Deutschland gültig. Im Ausland hängt die Anerkennung von den dort geltenden Gesetzen ab. Wir helfen Ihnen bei internationalen Fragen gerne weiter.