Rechtsanwaltskanzlei Andreas § Heilmann

Elternzeit und Kündigungsschutz: Was gilt für Mütter und Väter?

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Elternzeit und Kündigungsschutz: Ein sicherer Rahmen für Familien

Wenn ein Kind zur Welt kommt, verändert sich das Leben grundlegend – auch im beruflichen Alltag. Damit sich frischgebackene Eltern auf ihre neue Rolle konzentrieren können, gibt es die Elternzeit. Gleichzeitig sorgt der gesetzliche Kündigungsschutz dafür, dass Mütter und Väter während dieser Phase nicht um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen. In unserer Kanzlei in Speyer beraten wir regelmäßig Mandantinnen und Mandanten zu ihren Rechten in der Elternzeit und helfen dabei, Missverständnisse und rechtliche Stolperfallen zu vermeiden.

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Elternzeit und Kündigungsschutz: Wann beginnt der Schutz?

Der Kündigungsschutz beginnt nicht erst mit dem Start der Elternzeit. Vielmehr greift er bereits mit der Anmeldung – genauer gesagt: acht Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit. Das gilt für beide Elternteile. In dieser Zeit ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich unzulässig. Für Mütter besteht zudem ein besonderer Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung – unabhängig von der Elternzeit.

In unserer Kanzlei in Speyer erleben wir immer wieder, wie wichtig eine frühzeitige und korrekte Anmeldung der Elternzeit ist, um den vollen Kündigungsschutz in Anspruch nehmen zu können.

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Elternzeit und Kündigungsschutz: Welche Ausnahmen gelten?

Wie bei vielen arbeitsrechtlichen Regelungen gibt es auch beim Kündigungsschutz während der Elternzeit Ausnahmen. Eine Kündigung ist in Ausnahmefällen möglich – etwa bei der vollständigen Betriebsschließung oder bei gravierenden Pflichtverletzungen durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer. Allerdings muss in diesen Fällen eine Zustimmung der zuständigen Landesbehörde vorliegen.

Als erfahrene Kanzlei in Speyer prüfen wir für unsere Mandantinnen und Mandanten genau, ob eine solche Ausnahme rechtlich haltbar ist. Arbeitgeber dürfen nicht willkürlich handeln – und Arbeitnehmer müssen ihre Rechte kennen, um sich wirksam zu wehren.

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Elternzeit und Kündigungsschutz: Was wir für Sie tun können

Der Alltag junger Familien ist schon fordernd genug. Rechtliche Unsicherheiten rund um die Elternzeit und den Kündigungsschutz sollten da nicht noch zusätzlich belasten. Wir von der Kanzlei Heilmann in Speyer stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen zur Seite. Ob bei der Anmeldung der Elternzeit, der Prüfung eines Kündigungsschreibens oder der Vertretung vor dem Arbeitsgericht

– wir setzen uns für Ihre Rechte ein.

Dabei ist uns nicht nur juristische Präzision wichtig, sondern auch eine verständliche Kommunikation und persönliche Betreuung. Denn hinter jedem Fall steht eine Familie, die Sicherheit und Klarheit verdient.

 

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FAQ: Elternzeit und Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz beginnt frühestens acht Wochen vor dem Start der Elternzeit und endet mit ihrem Abschluss.

Ja, Väter genießen denselben Schutz wie Mütter, sobald sie Elternzeit anmelden.

Nur in Ausnahmefällen und mit behördlicher Zustimmung. Wir prüfen gern, ob die Kündigung rechtens ist.